Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro. Mit ihm verschiebt sich die Minijob-Grenze von 603 auf 633 Euro im Monat.
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Seit dem 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde, das sind 78 Cent mehr als 2025. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 Euro. Die Höhe legt die Regierung nicht allein fest. Vorgeschlagen wird sie von der Mindestlohnkommission, in der Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind; die Regierung setzt den Vorschlag dann per Verordnung um. Es ist die fünfte Verordnung seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015. Was das in Geld bedeutet, in einer einfachen Rechnung: bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden, also 173,33 Stunden im Monat, ergeben 13,90 Euro rund 2.409 Euro brutto. Bei 14,60 Euro sind es rund 2.531 Euro brutto — also etwa 120 Euro brutto mehr im Monat. Wie viel davon netto bleibt, hängt von Steuerklasse und Beiträgen ab. Die Minijob-Grenze ist nicht frei gewählt, sondern an den Mindestlohn gekoppelt, damit ein Minijob weiterhin zehn Wochenstunden bedeutet. Deshalb steigt sie mit: 603 Euro monatlich im Jahresdurchschnitt 2026, 633 Euro im Jahr 2027. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten in Deutschland, unabhängig von Staatsangehörigkeit und davon, wie lange jemand schon im Land arbeitet.