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01.09.2026. Diaspora

Deutsche Staatsbürgerschaft: Drei-Jahres-Frist gestrichen, Doppelpass bleibt

Der Bundestag hat die 2024 eingeführte Einbürgerung nach nur drei Jahren Aufenthalt gestrichen. Die reguläre Frist beträgt fünf Jahre, die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten, bleibt unangetastet.

Deutsche Staatsbürgerschaft: Drei-Jahres-Frist gestrichen, Doppelpass bleibt

Mit der Reform von 2024 wurde die reguläre Frist für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt, und zusätzlich ein besonderer, kürzerer Weg nach drei Jahren eingeführt. Dieser kurze Weg ist nun gestrichen. Über die Streichung berichtete das ZDF am 8. Oktober 2025. Laut diesem Bericht betraf der kurze Weg nur einen kleinen Teil der Fälle: etwa sieben Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2024. Wichtiger für die meisten ist das, was bleibt. Die reguläre Frist von fünf Jahren gilt weiter. Auch die Möglichkeit, die bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten, bleibt bestehen — und zwar als Regel, nicht als Ausnahme. Für alle, die den bosnischen Pass nicht aufgeben wollen, wurde dieser Teil des Gesetzes nicht geändert. Dies ist eine Übersicht über das, was öffentlich bekannt gemacht wurde, keine Rechtsberatung. Die übrigen Voraussetzungen — Sprache, Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen, Aufenthaltsnachweise — klärt man bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde am Wohnort, denn Verfahren und Unterlagen unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.

Quelle: ZDFheute ↗

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